Was Sie über die Mietpreisbremse wissen müssen

30.08.2025 - Die Mietpreisbremse, offiziell als "Verordnung zur Festlegung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten" bekannt, besagt, dass bei einer Neuvermietung die Grundmiete in der Regel nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Das Gesetz wurde in Baden-Württemberg eingeführt, um Mieter in Regionen mit Wohnungsknappheit zu schützen.

Wichtig: Diese Begrenzung gilt nicht für alle zusätzlichen Kosten.


Zuschläge: Das dürfen Sie zusätzlich berechnen

Die Mietpreisbremse beschränkt nur die Höhe der Nettokaltmiete, also die Basismiete pro Quadratmeter. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, separate Zuschläge für bestimmte Ausstattungsmerkmale oder Modernisierungen zu berechnen. Dazu gehören:
  • Barrierefreiheit: Für barrierefreie Ausstattungen wie eine ebenerdige Dusche.
  • Küchen: Die Vermietung einer Einbauküche kann separat in Rechnung gestellt werden.
  • Balkone und Terrassen: Zuschläge für private Außenbereiche wie Balkone, Terrassen oder Gärten sind üblich.
  • Stellplätze und Garagen: Für die Nutzung von Stellplätzen oder Garagen können Sie eine separate Gebühr verlangen.
  • Hochwertige Ausstattung: Extras wie eine gehobene Badausstattung, Parkettböden oder Smart-Home-Technologie können den Mietpreis erhöhen.
Wo gilt die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg?

Die Mietpreisbremse gilt nicht landesweit, sondern nur in Kommunen, die von der Landesregierung als Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten eingestuft werden. Zu diesen Gebieten gehören alle Großstädte und viele attraktive Kommunen in der Nähe von Ballungszentren.
Wichtige Städte in Baden-Württemberg, in denen die Mietpreisbremse gilt:

Stuttgart, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau
Konstanz, Tübingen
sowie zahlreiche weitere Gemeinden, zum Beispiel im Rhein-Neckar-Kreis.

Es ist entscheidend, dass Sie vor einer Neuvermietung prüfen, ob Ihre Immobilie in einer betroffenen Gemeinde liegt.
Die wichtigsten Ausnahmen von der Regel
Die Mietpreisbremse gilt nicht uneingeschränkt.
Es gibt wichtige Ausnahmen, die es Ihnen als Vermieter ermöglichen, eine höhere Miete zu verlangen:

  • Neubauten: Neu gebaute Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Umfassende Modernisierungen: Nach einer umfassenden Sanierung, die den Wohnstandard maßgeblich verbessert hat (z. B. durch neue Dämmung, Heizungsanlage), dürfen Sie die Miete auf ein angemessenes Niveau anheben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Sanierungskosten mindestens ein Drittel des Neubauwertes betragen haben.
  • Vormiete: Wenn die Miete des vorherigen Mieters bereits über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag, darf der Vermieter auch bei der Neuvermietung diese höhere Miete wieder verlangen. Voraussetzung ist, dass die vorherige Miete nicht schon gegen das Gesetz verstoßen hat.
Was tun bei einem Verstoß?

Wird die Miete zu hoch angesetzt, kann der Mieter die Miete rügen und die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern. Die Rückforderung ist für die letzten 30 Monate möglich. Das verdeutlicht die Notwendigkeit, sich vorab genau über die Gesetzeslage zu informieren und die Miete korrekt zu berechnen.

Checkliste für Vermieter

  • Prüfen Sie den Standort: Stellen Sie fest, ob Ihre Immobilie in einem Gebiet mit Mietpreisbremse liegt.
  • Ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete: Nutzen Sie den Mietspiegel Ihrer Kommune, um einen genauen Wert zu erhalten. Diesen finden Sie oft auf den Webseiten der Stadtverwaltung.
  • Beachten Sie die Ausnahmen: Prüfen Sie, ob Ihre Immobilie unter eine der oben genannten Ausnahmen fällt.
  • Dokumentieren Sie alles: Beweisen Sie die Einhaltung der Gesetze durch eine sorgfältige Dokumentation (z. B. Höhe der Vormiete oder Kosten der Modernisierung).

Die Komplexität der Gesetzeslage macht eine sorgfältige Planung unerlässlich. Bei Unsicherheiten oder speziellen Konstellationen ist die Rücksprache mit einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt oder einem erfahrenen Immobilienmakler ratsam.
Wir helfen ihnen jederzeit gerne weiter.

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