AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Attila Immobilien

Stand: Juli 2025



1. Unser Service und Vertraulichkeit der Angebote


Mit unseren Angeboten stellen wir Ihnen unsere Maklerdienste zur Verfügung. Obwohl wir größte Sorgfalt walten lassen, können wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der Eigentümer, Vermieter oder Vormieter übernehmen. Auch können wir nicht gewährleisten, dass das angebotene Objekt zum Zeitpunkt des Zugangs unserer Offerte noch verfügbar ist. Alle Inhalte unserer Offerten sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den vorgesehenen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe des Angebots oder von Details daraus an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht gestattet.



2. Maklercourtage bei Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher


Im Falle des Verkaufs einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gemäß § 656c Abs. 1 BGB verpflichten sich sowohl der Verkäufer als auch der Käufer, eine Maklercourtage von jeweils 3,57 % des Kaufpreises inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer an uns als Makler zu bezahlen. Diese Regelung findet ausschließlich Anwendung, sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.



3. Maklercourtage bei Verkauf an Unternehmer, Gewerbeimmobilien, Zinshäusern und gewerblicher Vermietung


Handelt es sich beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses im Sinne des § 656c Abs. 1 BGB um einen Käufer, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, oder im Falle des Verkaufs eines Baugrundstücks, einer Gewerbeimmobilie oder eines an eine Vielzahl von Parteien vermieteten Wohnhauses (Zinshaus), sowie im Falle der Vermietung von Gewerberäumen: Ein Maklervertrag kommt in diesen Fällen mit dem Käufer/Mieter zustande, sobald dieser von unserem Angebot Gebrauch macht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Käufer/Mieter direkten Kontakt zu uns oder z.B.
dem Eigentümer (Vermieter oder Vormieter) aufnimmt. Die Höhe der in diesen Fällen allein vom Käufer/Mieter zu zahlenden Maklercourtage beträgt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, 3,57 % des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.



4. Maklercourtage bei Vermietung von Wohnräumen


Im Fall der Vermietung von Wohnräumen trägt grundsätzlich der Vermieter allein die Maklercourtage. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn wir ausschließlich aufgrund eines Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden den Auftrag vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten erhalten, die Wohnung anzubieten.



5. Fälligkeit der Provision bei Hauptvertragsabschluss


Die angegebene Maklercourtage ist in allen genannten Fällen nur dann zu zahlen, wenn ein Hauptvertrag (Kaufvertrag oder Mietvertrag) über das jeweilige Objekt tatsächlich zustande kommt.



6. Zahlungsfälligkeit der Provision


Die Provision ist bei Abschluss des Hauptvertrages zur Zahlung fällig, auch wenn wir bei der Vertragsunterzeichnung nicht persönlich anwesend sind oder mitwirken.



7. Doppeltätigkeit bei Objektverkauf


Im Falle des Verkaufs eines Objektes erklären sich Käufer und Verkäufer damit einverstanden, dass wir auch für den jeweiligen Vertragspartner (also für beide Seiten) tätig sein dürfen.



8. Vorkenntnis eines Angebots


Sollten Sie ein von uns angebotenes Kaufobjekt bereits kennen, sind Sie verpflichtet, uns dies binnen zwei Wochen nach Zugang unseres Angebots mitzuteilen, unter Angabe, von wem und wann Sie die Vorkenntnis erlangt haben. Versäumen Sie diese Mitteilung, sind Sie mit einer späteren Behauptung der Vorkenntnis ausgeschlossen. Wir werden Sie bei Beginn der Frist gesondert auf diese Bedeutung hinweisen.



9. Gerichtsstand


Gerichtsstand ist Mannheim, Baden-Württemberg.

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Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
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